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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marketing

der M&G Solutions UG, Raerener Straße 12M, 52076 Aachen

Stand: 03.01.2022

 

  1. Allgemeines

    1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der M&G Solutions UG (nachfolgend „MGS“ genannt) insbesondere für Marketingkonzepte wie Werbung, Strategie, Marke, Design und Verkaufsförderung. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, „MGS“ hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Präsentationen

    2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von „MGS“ mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von „MGS“. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von „MGS“ zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
    2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von „MGS“ im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei „MGS“. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.

  3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

    3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
    3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Konzepte, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche „MGS“ erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von „MGS“. Eine Herausgabe Pflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist „MGS“ nicht verpflichtet.
    3.3 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet „MGS“ zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch „MGS“, z.B. im Bereich der Werbung. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne der Werbungtreibenden.

  4. Auftragserteilung an Dritte

    4.1 „MGS“ ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
    4.2 „MGS“ ist berechtigt, Aufträge, an deren Erstellung von „MGS“ vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.2 („MGS“ AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies „MGS“ schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
    4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt „MGS“ in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
    4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet „MGS“ nicht. „MGS“ verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

  5. Lieferung, Lieferfristen

    5.1 Die Lieferverpflichtungen von „MGS“ sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von „MGS“ zur Versendung gebracht sind.
    5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von „MGS“ schriftlich bestätigt worden sind.
    5.3 Gerät „MGS“ mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des halben Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
    5.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der „MGS“ liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
    5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von „MGS“, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

    6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
    6.2 Bei Dienstleistungen sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
    6.3 Rechnungen von „MGS“ sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    6.4 Bei länger andauernden Projekten behält „MGS“ sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
    6.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt „MGS“ vorbehalten.

  7. Eigentumsvorbehalt

    7.1 „MGS“ behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
    7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist „MGS“ zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

  8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages

    8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann „MGS“ unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
    8.2 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

  9. Nutzungsrechte

    9.1 „MGS“ wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt „MGS“ ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer der Dienstleistungen. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von „MGS“.
    9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei „MGS“.
    9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat „MGS“ von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

  10. Impressum

    „MGS“ kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Sollte die Nennung von „MGS“ nicht gewünscht sein, sollte dies durch eine offizielle Mitteilung an „MGS“ mitgeteilt werden. Der Hinweis wird anschließend umgehend entfernt.

  11. Gewährleistung

    11.1 Von „MGS“ gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
    11.2 „MGS“ haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet „MGS“ im Namen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.

  12. Haftungsbeschränkung

    12.1. „MGS“ haftet für die vertragsgemäße Herstellung des Entwurfs und der Werkzeichnung. Darüber hinaus haftet „MGS“ nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet „MGS“ nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch „MGS“ ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist nicht beschränkt bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
    12.2. Die gleichen Grundsätze gelten für die Haftung von „MGS“ für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
    12.3. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet „MGS“ nicht.

  13. Aufrechnungs- und Minderungsrecht, Rückvergütung

    13.1 Gegen Ansprüche von „MGS“ kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
    13.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als vier Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde nicht mehr auf „MGS“- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
    13.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von „MGS“ liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn „MGS“ oder einer ihrer Erfüllungsort Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als sieben Werktage erstreckt. „MGS“ informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
    13.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

  14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

    14.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs..1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass „MGS“ seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
    14.2 „MGS“ verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
    14.3 „MGS“ hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
    14.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „MGS“, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
    14.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von „MGS“ während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzen „MGS“ auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. „MGS“ wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten.

  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von „MGS“.
    15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

  16. Referenznennung

    16.1 Der Kunde stimmt mit seiner Auftragserteilung zu, dass er in der Referenzliste (Online sowie auf Print-Medien) von der Firma „MGS“ genannt werden kann. Sollte die Nennung des Kunden nicht gewünscht sein, kann er dies durch eine offizielle Mitteilung an „MGS“ mitteilen. Die Referenznennung des Kunden wird in diesem Fall durch „MI“ gelöscht. Für „MGS“ besteht keine Verpflichtung, den Kunden als Referenz zu nennen.

  17. Sonstiges

    17.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
    17.2 „MGS“ wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von „MGS“ bzw. Nutzung der Dienste von „MGS“ gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

  18. Salvatorische Klausel

    18.1 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.